Jede gewaltbetroffene und oder gewaltbedrohte Frau ab 18 Jahren, unabhängig von Nationalität, Konfession, Aufenthaltsstatus, sexueller Orientierung und Einkommen kann ins Frauenhaus kommen.
Sie können ins Frauenhaus kommen, wenn Sie von Ihrem (Ex-) Partner, (Ex-) Partnerin oder von Familienangehörigen geschlagen, bedroht, beschimpft oder kontrolliert werden. Sie haben das Recht, in bedrohlichen Situationen Ihr Zuhause zu verlassen.
Nicht volljährige Frauen, alkohol- oder drogenabhängige Frauen sowie Betroffene mit schweren psychischen Erkrankungen werden an entsprechende Fachstellen weitergewiesen.