Opferhilfegesetz (OHG)
Das Opferhilfegesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) sieht für jede Person, die in ihrer psychischen, körperlichen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden ist, besondere Hilfe vor.
Dies bedeutet, dass auch Personen, welche im Rahmen von Familie/Ehe/Partnerschaft Gewalt erfahren haben, Recht auf soziale, psychologische, juristische und materielle Unterstützung haben.
Zuständig sind die kantonalen Opferberatungsstellen.



