Das Frauenhaus Luzern hat Platz für sieben Frauen mit oder ohne Kinder und befindet sich aus Sicherheitsgründen an einer anonymen Adresse. Das Frauenhausteam ist Tag und Nacht telefonisch erreichbar. Alle Mitarbeiterinnen unterstehen der Schweigepflicht. Die Aufenthaltskosten werden in der Regel von der Opferhilfe übernommen.
Gerne stellen wir Ihnen das Frauenhaus Luzern mittels Swisslos-Link vor.
Das Frauenhaus Luzern bietet rund um die Uhr unter der Telefonnummer 041 360 70 00 telefonische Beratung an. Für direktbetroffene Frauen, deren Umfeld und alle, die beruflich oder privat, mit dem Thema Häusliche Gewalt konfrontiert sind. Nebst der Möglichkeit eines Aufenthaltes im Frauenhaus können weitere Hilfsangebote aufgezeigt und Adressen vermittelt werden. Eine Beratung ist auch per E-Mail unter der Adresse frauenhaus@frauenhaus-luzern.ch möglich. Die Beratungen werden absolut vertraulich behandelt und können auch anonym erfolgen.
Wenn gewaltbetroffene oder gewaltausübende Männer Beratung wünschen, werden sie an Beratungsstellen gegen Männergewalt oder andere spezialisierte Fachstellen verwiesen.
Die Kontaktaufnahme erfolgt rund um die Uhr telefonisch auf die Nummer 041 360 70 00. Nachdem die betroffene Frau ihre Situation kurz geschildert hat, wird mit ihr geklärt, ob das Frauenhaus das richtige Hilfsangebot für sie ist. Entscheidet sie sich für einen Aufenthalt, wird mit ihr besprochen, wie sie zum vereinbarten Treffpunkt gelangt und was sie mitnehmen soll.
Das Frauenhaus steht gewaltbetroffenen Frauen ab 18 Jahren offen, unabhängig von Nationalität, Konfession, Aufenthaltsstatus, sexueller Orientierung und Einkommen. Ein Eintritt ist grundsätzlich jederzeit möglich. Sollte das Frauenhaus Luzern voll belegt sein, werden Telefonnummern anderer Frauenhäuser oder weiterer Unterbringungsmöglichkeiten vermittelt.
Jede Frau wird von einer Sozialarbeiterin beraten. Die Mütter und Kinder werden zusätzlich von einer Sozialpädagogin begleitet. Die Beratungsgespräche tragen dazu bei, dass die Frau über ihre Rechte und Pflichten informiert ist und auf dieser Basis weitere Schritte planen kann. Während des Frauenhausaufenthaltes werden die betroffenen Frauen und Kinder in ihren Stärken, Fähigkeiten und Wünschen unterstützt.
Wo notwendig, werden Übersetzerinnen zu den Gesprächen beigezogen. Alle Mitarbeiterinnen unterstehen der Schweigepflicht.
Der Entscheid ins Frauenhaus einzutreten bedeutet für die betroffene Frau eine gravierende Veränderung. Die umfassende Beratung der Frauen beinhaltet folgende Aspekte:
Entschliesst sich die Frau zur Rückkehr zu ihrem Partner oder ihrer Familie, werden ihr Adressen von Paar- und Familienberatungsstellen vermittelt und mit ihr künftige Schutzmöglichkeiten besprochen.
Die Mutterrolle ist für viele Frauen ein sehr wichtiger Teil ihrer Identität. Die Kinder können für die Mütter einerseits der entscheidende Grund sein, sich aus einer Misshandlungsbeziehung zu lösen, weil sie bemerken, dass ihre Kinder sichtbar unter den Folgen leiden. Genauso können aber andererseits die Kinder auch der entscheidende Grund sein zu bleiben, weil die Mütter ihnen eine vollständige Familie erhalten wollen und sich vor Vorwürfen fürchten, ihnen den Vater zu entfremden.
In der Beratung der Mütter bespricht die Sozialpädagogin folgende Aspekte:
Alle Kinder, die zusammen mit ihren Müttern ins Frauenhaus eintreten, sind direkt oder indirekt von Gewalt betroffen: Sei es, dass sie selbst misshandelt wurden oder sie die Misshandlungen an der Mutter miterlebt haben. Beides kann ihre gesunde Entwicklung stark beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, dass ihre Bedürfnisse ernst genommen werden. Sie befinden sich ebenfalls in einer Krisensituation und haben ein Recht darauf, als eigenständige Persönlichkeiten wahrgenommen zu werden und eine eigene Ansprechperson zu haben. Die Sozialpädagogin begleitet und unterstützt sie entsprechend ihrem Alter und ihren Bedürfnissen. Wichtige Themen sind hierbei:
Das Leben im Frauenhaus gestaltet sich ähnlich wie in einer Wohngemeinschaft. Jede Familie wohnt in einem eigenen Zimmer und teilt sich Küche, Bad und Wohnzimmer mit den anderen Bewohnerinnen. Meistens wird in der Gruppe gemeinsam gegessen und die Hausarbeiten werden untereinander aufgeteilt.
Einen wichtigen Stellenwert haben im Frauenhausalltag die regelmässigen Gespräche mit den zuständigen Mitarbeiterinnen. Die Frauen und Kinder werden individuell beraten und begleitet.
Jede Frau verfügt über einen eigenen Hausschlüssel und kann sich frei bewegen. Der Kontakt zum persönlichen Umfeld kann, wenn es die Sicherheitslage zulässt, weiterhin gepflegt werden. Besuche müssen ausserhalb des Frauenhauses stattfinden. Erwerbstätige Frauen können, sofern es unter Berücksichtigung der Gefährdung und der gesundheitlichen Verfassung möglich ist, weiterhin zur Arbeit gehen.
Die Mütter sind für die Kinderbetreuung verantwortlich. Für die Kinder existieren grosszügige Spielmöglichkeiten. Wenn es die Situation zulässt, besuchen die Kinder vom Frauenhaus aus die Schule.
Viele Betroffene schätzen es, dass sie im Frauenhaus andere Frauen und Kinder kennen lernen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Der gemeinsam gelebte Alltag in einer gewaltfreien Umgebung macht ihnen Mut, neue Perspektiven zu entwickeln.
«Mein Sohn und ich sind mit dem Taxi nach Luzern gefahren. Eine Mitarbeiterin des Frauenhauses hat uns am Treffpunkt abgeholt, und wir sind zu Fuss mit dem wenigen Gepäck, das wir zu Hause rasch zusammengesucht hatten, zum Frauenhaus gegangen. In der Stube waren ein paar andere Frauen mit ihren Kindern. Wir stellten uns einander vor, bezogen unser Zimmer und lernten das ganze Haus kennen. Als wir zum ersten Mal dort zu Mittag assen, hatte ich schon ein etwas mulmiges Gefühl im Bauch; der Ort und all die Frauen und Kinder waren mir fremd, aber bald hatte ich mich daran gewöhnt.
Ich fühlte mich sehr gut aufgenommen im Frauenhaus. Die regelmässigen Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und das Verständnis für die Ohnmacht der Situation, waren eine grosse moralische Unterstützung. Auch in finanziellen Fragen, die Wohnsituation oder meine persönliche Zukunft betreffend, wurde ich neutral und sehr gut beraten. Nach 10 Wochen konnte ich mit meinem Sohn in unsere neue, kleine Wohnung ziehen. Für meinen Sohn wollte ich wenigstens eine Vater-Kind-Beziehung aufrechterhalten können und bot deshalb dem Vater ein begleitetes Besuchsrecht, zusammen mit mir, an. Doch nach einigen Treffen wollte und konnte ich nicht mehr dabei sein, da mein Ex-Partner die Treffen dazu benutzte, mich mit Bitten und Betteln unter Druck zu setzen, zu ihm zurückzukehren oder er begann wieder, mich vor dem Kind stark zu beschimpfen und zu beleidigen. Seither haben Vater und Sohn keinen Kontakt mehr, obwohl es meinerseits immer noch möglich wäre. Sein Teil zum Kindswohl scheint lediglich die geregelte Alimentenzahlung zu sein, die ich jeden Monat pünktlich erhalte. Ich bin darüber nicht einmal mehr unglücklich, weil ich gelernt habe, die Verantwortung für die Vater-Kind-Beziehung nicht auch noch auf meine Schulter zu laden.
Die Entscheidung, mich nun endgültig von dem Mann zu trennen, reifte im Frauenhaus heran. Ich habe mir fest vorgenommen unter keinen Umständen zurück zu kehren. Dieses Versprechen mir selbst gegenüber habe ich bis heute eingehalten. Doch es war ein langer und harter Weg.»
Maria, 32 Jahre
Die Aufenthaltskosten werden in der Regel von der Opferhilfe oder der Wohnsitzgemeinde übernommen.
Für Tarifinformationen wenden Sie sich bitte an das Frauenhaus Luzern, Tel. 041 360 70 00.